Wissenswertes von A bis Z

Wir wollen das Beste für Ihre Zähne. Daher haben wir hier ein paar Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei Ihrem Praxisbesuch, Prophylaxe und anderen Themen rund um die Zahnmedizin helfen.

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Damit Ihr Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Prophylaxe: Mindestens einmal im Jahr

Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis kommen. Bei anfälligen Zähnen oder Zahnfleisch sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen halbjährlichen Prophylaxe-Termin vereinbaren.

 

Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten und vereinbaren Sie nach jedem Besuch den nächsten Termin.

Praxisgebühr: Seit 1.01.2013 entfallen

Seit 1.01.2013 entfällt die Praxisgebühr. Zum Termin müssen Sie daher nur einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte mitbringen.

Schöne Zähne in Raten

Der beste Schutz vor Zahnersatz ist immer noch eine optimale Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt. Aber wenn doch eine Krone oder ein Implantat fällig wird, erleichtern immer mehr Zahnärzte ihren Patienten die Entscheidung für hochwertige Versorgungen: Denn was bei Möbeln, Fernsehern und Autos selbstverständlich ist, kommt mit der Zahnersatzfinanzierung auch in Zahnarztpraxen zur Anwendung – Ratenzahlung. Die bequemen Teilzahlungen ermöglichen ein strahlendes Lächeln auch für kleine Budgets - sprechen Sie uns an!

 

Gesunde und schöne Zähne sind die Grundlage für das eigene Wohlbefinden und eine hohe Lebensqualität bis ins Alter. Der notwendige Besuch beim Zahnarzt sollte deshalb auf keinen Fall der Sorge vor den Kosten zum Opfer fallen. Denn Zahnersatz ist finanzierbar – Gesundheit aber ein unbezahlbares Gut.

Tip

Die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz kann die Steuerlast mindern: Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen oder Zahnfüllungen aus Gold oder Keramik, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben werden.

 

Zahnversicherungen

Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung interessieren schauen Sie doch einfach mal unter WaizmannTabelle Zahnzusatzversicherungen oder beim Spezielmakler Comfortplan

Wie verhalte ich mich nach einem chirurgischen Eingriff in der Mundhöhle?
Wir haben die Maßregeln hier für Sie zusammengefasst!
Verhalten nach OP in der Mundhöhle.doc
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